ZIM-Förderung: Zuschüsse für F&E-Projekte im Mittelstand.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen des Bundes. Seit dem 7. Juli 2026 werden vorübergehend keine neuen Anträge angenommen.
Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) keine neuen ZIM-Anträge und Projektskizzen an. Grund ist die seit Ende 2025 stark gestiegene Nachfrage bei begrenzten Haushaltsmitteln. Bereits eingereichte Anträge können weiter bewilligt werden, soweit Mittel verfügbar sind; Auszahlungen für bewilligte Projekte sind nicht betroffen. Eine Aufhebung wird für Anfang 2027 angestrebt, ein Termin steht nicht fest.
Was ist das ZIM?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist das technologie- und branchenoffene Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für marktorientierte Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Gefördert werden Projekte, die auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen zielen und deutlich über den Stand der Technik hinausgehen.
Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Normalbetrieb können Anträge laufend gestellt werden – ohne Stichtage und ohne Themenvorgaben. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Richtlinie mit höheren Kostengrenzen (Förderrichtlinie vom 28. November 2024, BAnz AT 11.12.2024 B1).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen) und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts sind ausgeschlossen.
Was bedeutet der Antragsstopp seit Juli 2026?
Der Antragsstopp gilt für alle Projektformen und für Projektskizzen. Er ist ausdrücklich befristet: Das Ministerium strebt an, ihn Anfang 2027 aufzuheben, nennt aber kein Datum; das hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
- Neue Anträge: derzeit nicht möglich. Ausnahme sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bi- und multilateraler Ausschreibungen.
- Eingereichte Anträge: Was vor dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, eingegangen ist, kann bewilligt werden, soweit die Förderbedingungen erfüllt und Mittel verfügbar sind.
- Laufende Projekte: Auf Auszahlungen für bewilligte Vorhaben hat der Antragsstopp keine Auswirkungen.
Was Sie jetzt tun können
Ein ZIM-Projekt darf nicht begonnen werden, bevor der Eingang des Antrags bestätigt ist – und Anträge sind derzeit nicht möglich. Wer sein Vorhaben nicht aufschieben kann oder will, hat mit der steuerlichen Forschungszulage eine Alternative ohne Budgetgrenze, die auch für bereits laufende Projekte gilt. Wer auf das ZIM setzt, kann die Zeit nutzen, um Projektkonzept, Partner und Kostenplan so vorzubereiten, dass der Antrag am ersten Tag der Wiederaufnahme eingereicht werden kann.
Wie hoch ist die ZIM-Förderung?
Die Richtlinie begrenzt die zuwendungsfähigen Kosten je Projekt; darauf wird ein Fördersatz angewendet, der sich nach Unternehmensgröße, Standort und Projektform richtet.
Die genannten Sätze sind Höchstwerte; für größere Unternehmen liegen sie niedriger. Welcher Satz für Ihr Unternehmen gilt, kläre ich im Erstgespräch.
Einzelprojekt oder Kooperationsprojekt?
Ein Einzelprojekt führt das Unternehmen allein durch. In einem Kooperationsprojekt arbeiten mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung zusammen; jeder Partner stellt einen eigenen Antrag für sein Teilprojekt. Die Partner dürfen nicht miteinander verbunden sein, und die Zusammenarbeit muss ausgewogen sein.
| Einzelprojekt | Kooperationsprojekt | |
|---|---|---|
| Partner | keiner erforderlich | mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung |
| Kostengrenze | 690.000 € | 560.000 € je Unternehmen, 280.000 € je Forschungseinrichtung |
| Abstimmung | gering | höher; Kooperationsvertrag nötig |
| Geeignet für | klar abgegrenzte Entwicklungen mit eigener Kompetenz | Vorhaben, die externes Wissen oder Forschungsinfrastruktur brauchen |
| Projektträger | VDI/VDE Innovation + Technik GmbH | AiF Projekt GmbH |
Welche Kosten sind förderfähig?
- Personalkosten: Bruttolöhne der im Projekt eingesetzten Beschäftigten – der Kern fast jedes ZIM-Projekts.
- Aufträge an Dritte: externe Leistungen bis zu 35 % der Personalkosten, etwa für Labore oder spezialisierte Dienstleister.
Zusätzlich zur Projektförderung können für ein bewilligtes Projekt Leistungen zur Markteinführung bezuschusst werden – externe Leistungen wie Innovationsberatung, Tests, Zertifizierungen oder Messeauftritte, mit bis zu 50 % von höchstens 100.000 € Kosten. Dafür ist ein eigener Antrag nötig, der während des Projekts oder bis zu 18 Monate nach dessen Abschluss gestellt werden kann.
Wie läuft ein ZIM-Antrag ab?
Der Ablauf gilt, sobald die Antragsannahme wieder geöffnet ist. Das Verfahren ist vollständig digital.
- VorbereitungProjektidee, Partner, Arbeitsplan und Kosten werden so ausgearbeitet, dass Innovationshöhe, technisches Risiko und Marktchancen nachvollziehbar sind.
- AntragDer Antrag mit Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Markteinführungskonzept wird elektronisch über die Förderzentrale Deutschland eingereicht. Bei Kooperationen müssen die Anträge aller Partner innerhalb von zwei Wochen eingehen.
- Prüfung und BescheidDer Projektträger bestätigt den Eingang und prüft Vollständigkeit und Qualität. Vor der Eingangsbestätigung darf das Projekt nicht begonnen werden.
- Durchführung und AbrechnungDie Mittel werden nachträglich in Teilbeträgen abgerufen, in der Regel alle drei Monate. Innerhalb von drei Monaten nach Projektende folgt der Verwendungsnachweis.
Lässt sich ZIM mit der Forschungszulage kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Nach § 7 des Forschungszulagengesetzes kann die Forschungszulage neben anderen Förderungen gewährt werden; Aufwendungen, die bereits anderweitig gefördert werden, zählen jedoch nicht zur Bemessungsgrundlage. Stunden, die über das ZIM abgerechnet werden, dürfen also nicht zusätzlich in die Forschungszulage einfließen. Mit einer sauberen Zeiterfassung lassen sich F&E-Arbeiten außerhalb des ZIM-Projekts über die Forschungszulage fördern.
Details zur steuerlichen Förderung finden Sie auf der Seite zur Forschungszulage.
Wie unterstütze ich Sie?
Ich begleite Sie vom Projektkonzept bis zum Verwendungsnachweis – persönlich und ohne Übergabe an Dritte:
- Projektkonzept und technische Beschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan nach ZIM-Richtlinie
- Einreichung im Förderportal des Projektträgers
- Begleitung im Verwendungsnachweis und Mittelabruf
- Kooperationspartner-Matching bei Bedarf
Während des Antragsstopps prüfe ich mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben über die Forschungszulage förderfähig ist, und bereite den ZIM-Antrag für die Wiederaufnahme vor. Die Vergütung ist zu 100 % erfolgsbasiert: kein Honorar, wenn keine Förderung fließt.
Häufige Fragen zum ZIM
Kann ich aktuell einen ZIM-Antrag stellen?
Nein. Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorübergehend keine neuen ZIM-Anträge und Projektskizzen an. Ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener Ausschreibungen.
Was passiert mit bereits eingereichten ZIM-Anträgen und laufenden Projekten?
Anträge, die vor dem Antragsstopp eingegangen sind, können weiter bewilligt werden, soweit sie die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind. Auf Auszahlungen für bereits bewilligte Projekte hat der Antragsstopp keine Auswirkungen.
Wann nimmt das ZIM wieder Anträge an?
Ein Termin steht nicht fest. Das Ministerium strebt an, den Antragsstopp Anfang 2027 aufzuheben; das hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Welche Alternative gibt es während des ZIM-Antragsstopps?
Die steuerliche Forschungszulage. Sie ist ein Rechtsanspruch ohne Budgetgrenze, kann jederzeit und auch rückwirkend beantragt werden und fördert 25 % der F&E-Aufwendungen, bei KMU 35 %.
Darf ich mit dem Projekt beginnen, bevor der ZIM-Antrag bewilligt ist?
Ja, aber erst, nachdem der Projektträger den Eingang des Antrags bestätigt hat – und bis zur Bewilligung auf eigenes Risiko. Wer vor der Eingangsbestätigung beginnt, kann für dieses Projekt keine Förderung erhalten.
Quellen
- zim.de: Befristeter Antragsstopp – Mitteilung des BMWE vom 7. Juli 2026
- Förderdatenbank des Bundes: ZIM-Einzelprojekte – Kostengrenze, Fördersatz, Voraussetzungen
- Förderdatenbank des Bundes: ZIM-Kooperationsprojekte – Unternehmen
- Förderdatenbank des Bundes: ZIM-Kooperationsprojekte – Forschungseinrichtungen
- Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand vom 28. November 2024, Bundesanzeiger BAnz AT 11.12.2024 B1
- § 7 Forschungszulagengesetz – Kumulierung mit anderen Förderungen
Stand: Oktober 2026 · Dr.-Ing. Jens Hofer